Verwaltung ihrer vermieteten Objekte
Bei der Verwaltung ihrer Mietobjekte übernehmen wir auftragsgemäß für Sie folgende Aufgaben:
Abschluss und Kündigung von Mietverträgen, einschließlich der Abnahme und Übernahme der Wohnungen.
Überwachung der Mietzahlungen.
Führung der Mietkautionen.
Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten.
Gesamter mündlicher und schriftlicher Verkehr mit den Mietern.
Betriebskostenabrechnung nach ihren Vorgaben
Weitere Aufgaben laut Hausverwaltungsvertrag, diese erörtern wir ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.
Überwachung von Serviceintervallen ihrer Heizungsanlage/Schornsteinfeger/etc..
Verwaltung einer Wohnungseigentumsanlage
Wir übernehmen die gesetzlichen Aufgaben einer WEG-Verwaltung
Durchführung einer Eigentümerversammlung.
Weitere Aufgaben nach § 27 und § 28 WEG
Abschluss und Überwachung von Versicherungsverträgen.
Vergabe von Pflege- und Wartungsverträgen in Abstimmung mit den Eigentümern
Weitere Tätigkeiten laut Verwaltervertrag für Wohnungseigentumsanlagen, diese erörtern wir ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.
Abrechnung der Betriebskosten
Unabhängig von einer eventuellen Verwaltertätigkeit erstellen wir mit den von ihnen erhaltenden Zahlen die Betriebskostenabrechnung für ihre Mieter nach den gesetzlichen Vorgaben.
Für ein persönliches Gespräch stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Tel.: 05423 474547