Verwaltung ihrer vermieteten Objekte

 

Bei der Verwaltung ihrer Mietobjekte übernehmen wir auftragsgemäß für Sie folgende Aufgaben:

 

 

  1. Abschluss und Kündigung von Mietverträgen, einschließlich der Abnahme und Übernahme der Wohnungen.

  2. Überwachung der Mietzahlungen.

  3. Führung der Mietkautionen.

  4. Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten.

  5. Gesamter mündlicher und schriftlicher Verkehr mit den Mietern.

  6. Betriebskostenabrechnung nach ihren Vorgaben

  7. Weitere Aufgaben laut Hausverwaltungsvertrag, diese erörtern wir ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

  8. Überwachung von Serviceintervallen ihrer Heizungsanlage/Schornsteinfeger/etc..

 

 

 

Verwaltung einer Wohnungseigentumsanlage

 

Wir übernehmen die gesetzlichen Aufgaben einer WEG-Verwaltung

 

 

  1. Durchführung einer Eigentümerversammlung.

  2. Weitere Aufgaben nach § 27 und § 28 WEG

  3. Abschluss und Überwachung von Versicherungsverträgen.

  4. Vergabe von Pflege- und Wartungsverträgen in Abstimmung mit den Eigentümern

  5. Weitere Tätigkeiten laut Verwaltervertrag für Wohnungseigentumsanlagen, diese erörtern wir ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

 

 

 

Abrechnung der Betriebskosten

 

Unabhängig von einer eventuellen Verwaltertätigkeit erstellen wir mit den von ihnen erhaltenden Zahlen die Betriebskostenabrechnung für ihre Mieter nach den gesetzlichen Vorgaben.

 

Für ein persönliches Gespräch stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.  

 

Tel.: 05423 474547